Umweltpädagogik

Wildtierbeobachtung & Fotografie

Regeln beachten!

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"Wir brauchen Fotos, damit wir die Welt verstehen."
Francois Hebel, Magnum

Interview mit Willi Rolfes

Willi Rolfes

Vielfach ausgezeichneter und einer der renommiertesten deutschen Natur- und Tierfotografen, Bildautor zahlreicher Bücher, Mitglied der GDT (Gesellschaft für Naturfotografie e.V.)

Lust bekommen die Wunder der Natur selber zu studieren?

Was benötigt man? Wie geht man am besten vor? Was muss man unbedingt beachten?

Unterschiede zwischen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten

1. Naturschutzgebiet

Zweck:
Primärer Schutz der natürlichen Umwelt.
Konservierung spezifischer Arten und Lebensräume, die selten oder bedroht sind.
Wissenschaftliche Forschung und Bildungszwecke.
Rechtsgrundlage:
Festgelegt nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Ausweisung durch Landesbehörden oder Kommunen.
Schutzziele:
Erhaltung oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Ökosystemen.
Schutz von Biotopen und Lebensgemeinschaften.
Förderung der natürlichen Entwicklung ohne menschliche Eingriffe.
Nutzung und Einschränkungen:
Strikte Reglementierung von Aktivitäten wie Bebauung, Landwirtschaft und Forstwirtschaft.
Verbot oder starke Einschränkungen von Freizeitaktivitäten wie Wandern abseits ausgewiesener Wege, Zelten, Feuer machen.
Nutzung von natürlichen Ressourcen ist in der Regel verboten (z.B. Holzernte, Fischerei, Jagd).
Eingriffe bedürfen einer speziellen Genehmigung.
Beispiel:
Steinhuder Meer: Ein großflächiges Naturschutzgebiet mit strikten Regelungen zum Schutz der einzigartigen Landschaft und seiner Biodiversität.

2. Landschaftsschutzgebiet

Zweck:
Schutz und Pflege von Landschaften, die von besonderer Schönheit oder Erholungswert sind.
Erhaltung des Landschaftsbildes und der Vielfalt der Kulturlandschaft.
Förderung von nachhaltiger Landnutzung und Erholung.
Rechtsgrundlage:
Festgelegt nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Ausweisung durch Landesbehörden oder Kommunen.
Schutzziele:
Bewahrung von charakteristischen Landschaftsmerkmalen und -strukturen.
Förderung von Naturerlebnis und Erholung der Bevölkerung.
Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und wasserwirtschaftlicher Flächen.
Nutzung und Einschränkungen:
Weniger strikte Regelungen im Vergleich zu Naturschutzgebiet.
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei sind erlaubt, wenn sie die Ziele des Landschaftsschutzes nicht gefährden.
Freizeitaktivitäten wie Wandern, Radfahren und Reiten sind erlaubt und gefördert.
Bauliche Maßnahmen sind teilweise erlaubt, müssen aber landschaftsverträglich sein und bedürfen einer Genehmigung.
Beispiel:
Schwäbische Alb: Ein Landschaftsschutzgebiet das durch seine landschaftliche Schönheit und kulturellen Werte geschützt wird, dabei aber auch Raum für nachhaltige Nutzung und Erholung bietet.

Lost Places

   Sogenannte "Lost Places" aufzusuchen, zu erkunden und zu fotografieren, kann, gerade in den Herbst und Wintermonaten, auf unsere Wildtiere fatale Auswirkungen haben! 

   So werden z.B. Amphibien, Schmetterlinge und Fledermäuse empfindlich gestört.  
Diese Tiere erwachen durch die Geräusche, Licht der Taschenlampen, Blitzgeräte o.ä. und durch z.B. den Rauch von Feuer aus dem Winterschlaf und verlieren dadurch lebenswichtige Energie. Das kann für z.B. Fledermäuse das Todesurteil bedeuten. Sollten sie die Störung überleben, kann es im Frühjahr bei erneutem Erwachen zu Todgeburten oder aufgrund von fehlenden Energiereserven zum Tod der streng geschützten Tiere kommen.
Des Weiteren stellt die Veränderung des Mikroklimas, durch z.B. das Öffnen von Türen oder Fenstern und das Beleuchten des Inneren solcher Überwinterungsstätten ebenfalls ein Problem dar. Daher sollte in dieser sensiblen Zeit, der Besuch solcher Gebäude unbedingt unterlassen werden. Des Weiteren ist der Zutritt zu vielen "Lost Places" verboten. Missachten Sie die Hinweise zum Betretungsverbot, begehen Sie Hausfriedensbruch nach §123 Strafgesetzbuch!

Lost Places - ACHTUNG -
 Störung von Wildtieren in Winterquartieren unbedingt vermeiden 

"Fotografie kann Menschen dazu bewegen, die Natur zu schützen, indem sie die Schönheit und Zerbrechlichkeit der Wildnis zeigt." 

Norbert Rosing 

Lasst uns ALLE GEMEINSAM die Natur und all ihre darin befindlichen Lebewesen in ihrer Schönheit und Einzigartigkeit genießen. Ganz wesentlich kann jeder einzelne durch sein eigenes Verhalten zum Schutze dieser beitragen! 
Denn:
WISSEN RETTET LEBEN!

 


Interaktives Tutorial "Wildtier gefunden, was tun?" für Öffentlichkeit und Einsatzkräfte - Copyright Klinik für Vögel, Kleinsäuger, Reptilien und Zierfische - LMU München und Wildtierhilfe Bayern e.V.